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Betriebsschließungsversicherung
Was passiert eigentlich, wenn Ihr Betrieb vorübergehend von Amts wegen geschlossen wird? Jeder Betrieb, der mit der Herstellung, der Verarbeitung und dem Handel von Nahrungs- und Genussmitteln zu tun hat, unterliegt einem besonderen Risiko.


Sobald der geringste Verdacht besteht, dass sich in Ihrem Betrieb Krankheitserreger befinden, müssen die zuständigen Behörden handeln und können das anordnen:

  • die Schließung Ihres Unternehmens,
  • die Desinfektion Ihrer Betriebsräume,
  • Tätigkeitsverbote gegenüber Ihren Beschäftigten,
  • die Entseuchung oder die Vernichtung der im Betrieb befindlichen Waren sowie
  • Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen


Unser Baustein der Betriebsschließung (MultiRisk) umfasst im Wesentlichen Leistungen, wie:

  • Entschädigung des entgangenen Gewinns und fortlaufender Kosten, wie Löhne und Gehälter oder Mietzahlungen
  • Erstattung der Desinfektionskosten
  • Erstattung der Vernichtungskosten und der Waren
  • Ausgleich der Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen
  • Entschädigung der Kosten für Ermittlung und Beobachtung
  • Entschädigung von notwendigen WerbekostenErstattung von fälligen Vertragsstrafen.
 
 
 
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